Gemäß § 18 Abs 1 Z 11 FAGG verlieren Sie jedoch Ihr Rücktrittsrecht wenn:
- der mit uns abgeschlossene Vertrag die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten betrifft (was im Hinblick auf den Play&Play Dienst der Fall ist),
- wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrages übermitteln (dies ist in der Regel eine SMS), und
- Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrages noch vor Ablauf der sonst bestehenden 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnen, und zur Kenntnis nehmen, dass Sie mit dieser Zustimmung Ihr Rücktrittsrecht verlieren.